Beherbergungsvertrag Hotel Filderland Hotelbetriebs-GmbH (Stand Februar 2023)

§ 1. Geltungsbereich

I. Unser Ziel ist es, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen sollten, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben.

II. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme- und Hotelzimmervertrag.

§ 2. Vertragsabschluss

I. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Reservierungsbestätigung des Hotels an den Kunden zustande. Mündliche Abreden werden erst dann wirksam, wenn sie vom Hotel schriftlich bestätigt worden sind. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserstellung sechs Monate, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Die ausgezeichneten Preise sind Inklusivpreise und verstehen sich einschließlich Mehrwertsteuer (MwSt.). Ändert sich nach Vertragsabschluss der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis dementsprechend.

II. Wird die schriftliche Reservierungsbestätigung vom Kunden binnen zwei Tagen nicht zurückgeschickt, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Reservierte Zimmer stehen dem Kunden nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Zimmer über den vereinbarten Zeitraum bedarf der vorherigen Rücksprache mit dem Hotel. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Ausschreibung in der Anfrage und aus den Angaben in der schriftlichen Reservierungsbestätigung, die darauf Bezug nimmt.

III. Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten die reservierten Zimmer anderweitig zu vergeben. Sollte das Hotel während der Optionszeit eine weitere Anfrage für den reservierten Termin erhalten, wird das Hotel den Veranstalter darüber informieren und abklären, ob bereits eine Entscheidung seitens des Veranstalters getroffen wurde. Sollte während der Optionszeit eine andere Veranstaltung zusagen, kann die Option nicht verlängert werden.

IV. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

V. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereit zu halten und eventuell vereinbarte weitere Leistungen zu erbringen. Sofern nicht anderweitig vereinbart, hat der Gast innerhalb einer Zimmerkategorie keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

Vl. Soweit nicht anders vereinbart, stehen dem Gast gebuchte Zimmer ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel, sofern nichts anderes vereinbart ist, spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Der Gast ist bei verspäteter Räumung des Zimmers verpflichtet, für die vertragsüberschreitende Nutzung der Zimmer bis 18:00 Uhr, 50 % des Übernachtungspreises (Listenpreis) als Nutzungsentgelt an das Hotel zu zahlen. Dauert die vertragsüberschreitende Nutzung der Zimmer über 18.00 Uhr hinaus an, ist der Gast verpflichtet 90 % des Übernachtungspreises (Listenpreis) als Nutzungsentgelt an das Hotel zu zahlen. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Dem Gast steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

§ 3. Rücktritt des Kunden

Vertrauen ist Voraussetzung jeder guten Beziehung – vor diesem Hintergrund verstehen wir Umbuchungen und die Zurücknahme geplanter Reservierungen. Wir versuchen grundsätzlich, Kundenwünsche ohne Kosten oder kostenminimiert zu erfüllen. Wir behalten uns vor, die Stornierungsvereinbarungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuwenden. Abbestellungen von reservierten Hotelzimmern werden wie folgt in Rechnung gestellt.

Unsere Stornierungsbedingungen für Übernachtungen bis fünf Zimmer:

  • Bis 7 Tage vor der Anreise ist eine Stornierung kostenfrei möglich.
  • Bis 5 Tage vor der Anreise berechnen wir 50 % der gebuchten Hotelzimmer.
  • 3 Tage bis ein Tag vor der Anreise berechnen wir 80 % der gebuchten Hotelzimmer.
  • Am Tag der Übernachtung selbst ist eine Stornierung nicht möglich; es fallen 80 % der vertraglich vereinbarten Kosten an.

Unsere Stornierungsbedingungen für Übernachtungen ab fünf Zimmer:

  • Bis 28 Tage vor der Anreise ist eine Stornierung kostenfrei möglich.
  • 28 bis 14 Tage vor der Anreise berechnen wir 50 % der gebuchten Hotelzimmer.
  • 14 bis ein Tag vor der Anreise berechnen wir 80 % der gebuchten Hotelzimmer.
  • Am Tag der Übernachtung selbst ist eine Stornierung nicht möglich; es fallen 80 % der vertraglich vereinbarten Kosten an.

§ 4. Rücktritt des Hotels

I. Das Hotel ist berechtigt, sofort nach Vertragsabschluss einen Betrag von 50% des voraussichtlichen Rechnungsbetrags zu verlangen. Geht diese Vorauszahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung auf dem Konto des Hotels ein, so ist das Hotel zum Vertragsrücktritt berechtigt.

II. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls:

  • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden.
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Reservierung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels gefährden kann.

III. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

§ 5. Haftung des Hotels

I. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels bzw. auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer I nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

II. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen (vgl. §§ 701 ff. BGB).

III. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag im Sinne von §§ 688 ff. BGB zustande. Es gelten die Einstellbedingungen Tiefgarage. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

§ 6. Zahlungen

I. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen fünf Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug per Überweisung zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.

II. Der Kunde ist verpflichtet, die für die erbrachten Leistungen und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen, vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden. Eine Rückvergütung bestellter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich.

III. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.

IV. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

V. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer lV oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

VI. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer V für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer V und/oder Ziffer VI geleistet wurde.

VII. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

§ 7. Datenschutz

Das Hotel wird personenbezogene Daten des Gastes zur Vertragserfüllung im Rahmen der Datenschutzgesetze verwenden. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung des Hotels.

§ 8. Vertragsstrafe, besondere Hinweise

I. BEI ZIGARETTENKONSUM IM HOTEL
In unseren Räumlichkeiten ist Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Sollten wir nach Ihrem Aufenthalt dennoch Zigarettenrauch wahrnehmen, stellt dies eine vertragswidrige Nutzung dar und es wird eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 250 € fällig. Ihnen steht als Gast der Nachweis frei, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Jedenfalls ist der Gast dazu verpflichtet, dem Hotel die tatsächlich angefallenen, nachgewiesenen Reinigungsgebühren zu erstatten. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme auf den nächsten Gast.

II. BEI VERSCHMUTZUNGEN DURCH DEN GAST IM HOTEL/ ZIMMER
Sollten wir nach Ihrem Aufenthalt starke Verschmutzungen an Teppichböden und/oder Matratzen wahrnehmen, sind wir gezwungen, Ihnen die Reinigung mit 150 € in Rechnung zu stellen. Ihnen steht als Gast der Nachweis frei, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Jedenfalls ist der Gast dazu verpflichtet, dem Hotel die tatsächlich angefallenen, nachgewiesenen Reinigungsgebühren zu erstatten. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme auf den nächsten Gast.

III. Haustiere sind in Zimmern und im sonstigen Hotelbereich nicht gestattet. Tiere dürfen vom Gast nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels in Textform mitgebracht werden.

IV. Fundsachen bzw. liegengebliebene/vergessene Gegenstände werden dem Gast nur auf Anfrage und gegen Erstattung der dafür anfallenden Kosten nachgesandt. Das Hotel wird die Gegenstände für die Dauer von sechs Monaten aufbewahren. Nach diesem Zeitpunkt werden Gegenstände entsorgt.

V. Die Nutzung eines vorhandenen Internet-Anschlusses ist nur im Rahmen der Gesetze zulässig. Bei Zuwiderhandlung ist das Hotel verpflichtet, die Daten des Gastes an die Strafverfolgungsbehörden herauszugeben. Bei Störungen des Anschlusses ist der Gast verpflichtet, das Hotel zu informieren.

Vl. Eine Untervermietung oder Überlassung des Zimmers an Dritte ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung ist das Hotel zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt.

Vll. Alle dem Gast überlassenen Schlüsselkarten sind dem Hotel zurückzugeben. Sofern der Gast dieser Verpflichtung nicht nachkommt, ist das Hotel zur Geltendmachung einer Gebühr in Höhe von 10,- EUR pro Schlüsselkarte berechtigt. Dem Gast ist der Nachweis gestattet, dass dem Hotel kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

Vlll. Bestehen Anhaltspunkte für Gefahr im Verzug für die öffentliche Sicherheit und Ordnung – z.B. für eine Beeinträchtigung des Hoteleigentums – ist das Hotelpersonal, falls die Zustimmung des Kunden im Rahmen des Zumutbaren nicht eingebracht werden kann, auch ohne diese befugt, das Hotelzimmer zu betreten.

lX. Das Hotel wird ausschließlich im Eingangsbereich sowie in der Lobby aus Gründen der Sicherheit der Gäste sowie zum Schutz vor Vandalismus rechtssicher und DSGVO-konform videoüberwacht. Die Aufzeichnung ist im Eingangsbereich des Hotels mit Hinweisschildern gekennzeichnet.

§ 9. Schlussbestimmungen

I. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Reservierungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

II. Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

III. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des Amtsgerichts Stuttgart vereinbart. Mit Erscheinen der vorliegenden Geschäftsbedingungen sind alle vorherigen hinfällig.